Sonntag, 5. November 2017

Altersteilzeit bei Daimler - für Schwerbehinderte bereits ab 55. LJ

Die Gesamtbetriebsvereinbarung zur Altersteilzeit in der Daimler AG (GBV 35.0) vom 24.02.2015 gilt für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2021.

Bei allen drei möglichen Zugangsmodellen werden auch die besonderen Altersgrenzen bei Schwerbehinderten angepasst.




Insoweit können bei Zugangsmodell 1 Schwerbehinderte bereits frühestens ab dem 55. Lebensjahr eine Altersteilzeit mit einer Laufzeit von maximal 6 Jahren bis zum frühestmöglichen Rentenzugang einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschließen. Dabei muss ein Rentenabschlag in Kauf genommen werden.

Endet das Arbeitsverhältnis im Zugangsmodell 1 mit Vollendung des 60. Lebensjahres, beträgt die Höhe der Abfindung das 5,5-fache des bisherigen Arbeitsentgelts, mindestens jedoch 12.168,75 Euro. Endet das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 61. Lebensjahres beträgt die Höhe der Abfindung das 3,0-fache des bisherigen Arbeitsentgelts, mindestens jedoch 11.043,90 Euro.

Das Zugangsmodell 2 gilt für einen abschlagfreien Rentenzugang. Erfüllen die Beschäftigten im Anschluss an die Altersteilzeit die Voraussetzungen für z.B. die Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gemäß § 236a SGB VI ohne Abschläge in Anspruch nehmen, wird die Laufzeit der Altersteilzeit so bemessen werden, dass sie spätestens mit Erreichen dieses Rentenzugangs endet. Die Gesamtdauer der Altersteilzeit darf einen Zeitraum von 6 Jahren nicht überschreiten.

Die Gesamtdauer der Altersteilzeit darf unabhängig vom Zugangsmodell einen Zeitraum von 1 Jahr nicht unterschreiten.

Der Altersteilzeitvertrag kann frühestens mit einer Vorlaufzeit von 24 Monate vor Beginn der Altersteilzeit vereinbart werden.

Die Daimler AG entrichtet während der Dauer der Altersteilzeit über die auf das monatliche Altersteilzeitgentgelt entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hinaus weitere Beiträge bis insgesamt 95  % des bisherigen Arbeitsentgelts, höchstens jedoch bis 95 % der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversiwcherung.

Bei den Auswahlkriterien sind neben den allgemeinen betrieblichen und sozialen Belangen auch die Schwerbehinderteneigenschaft der betroffenen Beschäftigten bzw. durch Bescheid der Arbeitsagentur anerkannte Glechstellung mit schwerbehinderten Menschen zu beachten.

Quelle: Neue Perspektive - Gesamtbetriebsvereinbarung zur Altersteilzeit - Daimler
Quelle: GBR News - Altersteilzeit - IG-Metall und Daimler


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