Samstag, 4. November 2017

Altersteilzeit bei Bosch - für Schwerbehinderte bereits ab 55. LJ

Bei der Firma Bosch wurde am 01.01.2010 eine Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) zum flexiblen Übergang  neben dem Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente für die Beschäftigen in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg 2015 (ERA) abgeschlossen.

In Baden-Württemberg wird das Modell GBV für Mitarbeiter unterhalb Entgeltgruppe 14 und das Modell ERA ab Entgeltgruppe 14 angewendet.

Im Modell GBV können schwerbehinderte Mitarbeiter mit Rentenzugang nach § 236a SGB VI ab Vollendung des 55. Lebensjahres einen Altersteilzeitvertrag mit Firma Bosch vereinbaren.

Öffnungsmöglichkeit zur aktuellen Krisenbewältigung im Rahmen der Gesamtbetriebsvereinbarung Bosch bei Verlängerung der Laufzeit der Altersteilzeit von fünf auf sechs Jahre und bei Vorliegen von Schwerbehinderung bzw. Leistungseinschränkung.

Beschäftigte, deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor dem Beginn einer ungeminderten Altersrente endet, erhalten am Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses für den Verlust des Arbeitsplatzes für jeden vollen Monat zwischen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses und dem frühestmöglichen Beginn einer ungeminderten Altersrente,  eine Abfindung in Höhe von 250 Euro pro Monat, maximal jedoch für 24 Monate.

Der Arbeitgeber entrichtet für die Beschäftigten in Altersteilzeit zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrages, der auf 90 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit entfällt, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 95 % des rmonatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt, höchstens bis zur Beitragssbemessungsgrenze.

Rentenberater Sommer hilft Ihnen bei der Erlangung der Schwerbehinderungseigenschaft. Vorab findet eine Prüfung statt, ob eine Schwerbehinderung über Antrag, Erhöhungsantrag, Widerspruch oder Klage bzw. Berufung erlangt werden kann.

Quelle:  IG-Metall Baden-Württemberg, Bosch Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) zum flexiblen Übergang in den Ruhestand

Quelle:  IG-Metall Baden-Württemberg, Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg 2015




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