Sonntag, 5. November 2017

Altersteilzeit bei Daimler - für Schwerbehinderte bereits ab 55. LJ

Die Gesamtbetriebsvereinbarung zur Altersteilzeit in der Daimler AG (GBV 35.0) vom 24.02.2015 gilt für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2021.

Bei allen drei möglichen Zugangsmodellen werden auch die besonderen Altersgrenzen bei Schwerbehinderten angepasst.




Insoweit können bei Zugangsmodell 1 Schwerbehinderte bereits frühestens ab dem 55. Lebensjahr eine Altersteilzeit mit einer Laufzeit von maximal 6 Jahren bis zum frühestmöglichen Rentenzugang einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschließen. Dabei muss ein Rentenabschlag in Kauf genommen werden.

Endet das Arbeitsverhältnis im Zugangsmodell 1 mit Vollendung des 60. Lebensjahres, beträgt die Höhe der Abfindung das 5,5-fache des bisherigen Arbeitsentgelts, mindestens jedoch 12.168,75 Euro. Endet das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 61. Lebensjahres beträgt die Höhe der Abfindung das 3,0-fache des bisherigen Arbeitsentgelts, mindestens jedoch 11.043,90 Euro.

Das Zugangsmodell 2 gilt für einen abschlagfreien Rentenzugang. Erfüllen die Beschäftigten im Anschluss an die Altersteilzeit die Voraussetzungen für z.B. die Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gemäß § 236a SGB VI ohne Abschläge in Anspruch nehmen, wird die Laufzeit der Altersteilzeit so bemessen werden, dass sie spätestens mit Erreichen dieses Rentenzugangs endet. Die Gesamtdauer der Altersteilzeit darf einen Zeitraum von 6 Jahren nicht überschreiten.

Die Gesamtdauer der Altersteilzeit darf unabhängig vom Zugangsmodell einen Zeitraum von 1 Jahr nicht unterschreiten.

Der Altersteilzeitvertrag kann frühestens mit einer Vorlaufzeit von 24 Monate vor Beginn der Altersteilzeit vereinbart werden.

Die Daimler AG entrichtet während der Dauer der Altersteilzeit über die auf das monatliche Altersteilzeitgentgelt entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hinaus weitere Beiträge bis insgesamt 95  % des bisherigen Arbeitsentgelts, höchstens jedoch bis 95 % der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversiwcherung.

Bei den Auswahlkriterien sind neben den allgemeinen betrieblichen und sozialen Belangen auch die Schwerbehinderteneigenschaft der betroffenen Beschäftigten bzw. durch Bescheid der Arbeitsagentur anerkannte Glechstellung mit schwerbehinderten Menschen zu beachten.

Quelle: Neue Perspektive - Gesamtbetriebsvereinbarung zur Altersteilzeit - Daimler
Quelle: GBR News - Altersteilzeit - IG-Metall und Daimler


Samstag, 4. November 2017

Altersteilzeit bei Bosch - für Schwerbehinderte bereits ab 55. LJ

Bei der Firma Bosch wurde am 01.01.2010 eine Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) zum flexiblen Übergang  neben dem Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente für die Beschäftigen in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg 2015 (ERA) abgeschlossen.

In Baden-Württemberg wird das Modell GBV für Mitarbeiter unterhalb Entgeltgruppe 14 und das Modell ERA ab Entgeltgruppe 14 angewendet.

Im Modell GBV können schwerbehinderte Mitarbeiter mit Rentenzugang nach § 236a SGB VI ab Vollendung des 55. Lebensjahres einen Altersteilzeitvertrag mit Firma Bosch vereinbaren.

Öffnungsmöglichkeit zur aktuellen Krisenbewältigung im Rahmen der Gesamtbetriebsvereinbarung Bosch bei Verlängerung der Laufzeit der Altersteilzeit von fünf auf sechs Jahre und bei Vorliegen von Schwerbehinderung bzw. Leistungseinschränkung.

Beschäftigte, deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor dem Beginn einer ungeminderten Altersrente endet, erhalten am Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses für den Verlust des Arbeitsplatzes für jeden vollen Monat zwischen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses und dem frühestmöglichen Beginn einer ungeminderten Altersrente,  eine Abfindung in Höhe von 250 Euro pro Monat, maximal jedoch für 24 Monate.

Der Arbeitgeber entrichtet für die Beschäftigten in Altersteilzeit zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrages, der auf 90 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit entfällt, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 95 % des rmonatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt, höchstens bis zur Beitragssbemessungsgrenze.

Rentenberater Sommer hilft Ihnen bei der Erlangung der Schwerbehinderungseigenschaft. Vorab findet eine Prüfung statt, ob eine Schwerbehinderung über Antrag, Erhöhungsantrag, Widerspruch oder Klage bzw. Berufung erlangt werden kann.

Quelle:  IG-Metall Baden-Württemberg, Bosch Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) zum flexiblen Übergang in den Ruhestand

Quelle:  IG-Metall Baden-Württemberg, Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg 2015




Mittwoch, 1. November 2017

Altersteilzeit für schwerbehinderte Beschäftigte im öffentlichen Dienst Baden-Württemberg

Schwerbehinderte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg können durch den Tarifvertrag Altersteilzeit Baden-Württemberg (TV ATZ BW) ab dem 55. Lebensjahr grundsätzlich ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren.

Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis muss vor dem 01. Januar 2021 beginnen.




Die wichtigtsten Regelungen sind:


  1. Schwerbehinderungseigenschaft gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX
  2. Kann Bestimmung für alle Beschäftigte, die mindestens 55 Jahre alt sind
  3. Anspruch für schwerbehinderte Beschäfte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sofern nicht dringende dienstliche Gründe dagegen stehen.
  4. Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit während der Altersteilzeit auf die Hälfte (Teilzeitmodell oder Blockmodell)
  5. Aufstockung des Entgelts auf 83 Prozent des Nettobetrages des bisherigen Arbeitsentgelts
  6. Inkrafttreten ab dem 01. Oktober.2012. Die Altersteilzeitarbeit muss vor dem 01. Januar 2021 beginnen. 
Quelle: Durchführungshinweise des Ministerium für Finanzen und Wirtschaft vom 5. Oktober 2012 zum Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit für den Bereich des Arbeitgeberverbandes des öffentlichen Dienstes des Landes Baden-Württemberg (TV ATZ BW) vom 10. August 2012
Rentenberater Sommer hilft Ihnen bei der Erlangung der Schwerbehinderungseigenschaft. Schwerbehinderte Lehrer erhalten zusätzlich bei vollem Lehrauftrag eine Deputatsreduzierung von 2 Stunden.
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Dienstag, 31. Oktober 2017

Altersteilzeit für Beamte in Baden-Württemberg

Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter  können ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit der Altersteilzeit in Anspruch nehmen.

Die näheren Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Altersteilzeit ergeben sich aus § 70 Landesbeamtengesetz (LBG):




  1. Vollendung des 55. Lebensjahres,
  2. Vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft
  3. In den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit insgesamt mindestens drei Jahre teilzeitbeschäftigt,
  4. Dienstliche Belange dürfen nicht entgegen stehen
Quelle: Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Altersteilzeit 
Quelle: dbb Beamtenbund:  Altersteilzeitregelungen in Bund und Ländern, Tabellarischer Überblick
Rentenberater Sommer hilft bei Analyse und Umsetzung der Schwerbehinderungseigenschaft über Antrag auf Schwerbehinderung, Erhöhungsantrag, Widerspruch und Klage. Schwerbehinderte Lehrer erhalten zusätzlich bei vollem Lehrauftrag eine Deputatsreduzierung von 2 Stunden.

Altersteilzeit bei Daimler - für Schwerbehinderte bereits ab 55. LJ

Die Gesamtbetriebsvereinbarung zur Altersteilzeit in der Daimler AG (GBV 35.0) vom 24.02.2015 gilt für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31....